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Vereinbarung für Wiederverkäufer
Zuletzt aktualisiert: 15-06-2022
NICHT-EXKLUSIVE NAKIVO SOFTWARE-VEREINBARUNG FÜR WIEDERVERKÄUFER
Dieser Vertrag tritt erst in Kraft, wenn er vom Wiederverkäufer ausgefüllt und von NAKIVO durch ein elektronisches Bestätigungsschreiben angenommen wurde.
Diese nicht-exklusive Software-Vereinbarung für Wiederverkäufer (diese „Vereinbarung“) wird ab dem Datum der Genehmigung zum NAKIVO Programm für Wiederverkäufer (das „Datum des Inkrafttretens“) abgeschlossen, und zwar von und zwischen
NAKIVO, Inc. einem US-amerikanischen Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz in 4894 Sparks Blvd. in Sparks, NV, 89436-8202 USA („NAKIVO“) und dem im Online-Antrag angegebenen Unternehmen („Wiederverkäufer“) mit Hauptgeschäftssitz an der im Online-Antrag angegebenen Unternehmensadresse.
Hintergrund
A. NAKIVO hat die Softwareprodukte des Unternehmens entwickelt und möchte diese bewerben, fördern, vermarkten und vertreiben.
B. Der Wiederverkäufer möchte das Recht erhalten, als unabhängiger Wiederverkäufer der Produkte mit dem nicht-exklusiven Recht zu handeln, die Produkte zu vermarkten, zu bewerben und weiterzuverkaufen.
Vereinbarung
NAKIVO und der Wiederverkäufer vereinbaren Folgendes:
1. ERNENNUNG ALS WIEDERVERKÄUFER. Zu den hierin festgelegten Bedingungen ernennt NAKIVO den Wiederverkäufer zu einem unabhängigen, nicht-exklusiven autorisierten Wiederverkäufer der Produkte in dem geografischen Gebiet, des in dem im Online-Antrag angegebenen Landes („Markt“), und der Wiederverkäufer nimmt diese Ernennung hiermit an. Der Wiederverkäufer darf die Produkte ausschließlich an dritte Endverbraucher auf dem Markt weiterverkaufen und sie entsprechend bewerben und fördern. Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet der Begriff „Endverbraucher“ eine natürliche oder juristische Person, die die Produkte für den eigenen Gebrauch und nicht für den Weiterverkauf oder Vertrieb erwerben möchte. Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, Händler, Unterhändler, Agenten, Vertreter, Subunternehmer oder andere Dritte zum Bewerben, Fördern, Weiterverkaufen und Vertreiben der Produkte zu ermächtigen bzw. zu ernennen. Alle nicht ausdrücklich von NAKIVO gewährten Rechte sind NAKIVO vorbehalten. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorangegangenen einzuschränken,
behält NAKIVO sich das Recht vor, die Produkte zu bewerben, zu fördern, zu vermarkten und zu vertreiben und Dritte mit der Werbung, Förderung, Vermarktung und dem Vertrieb der Produkte weltweit, einschließlich des Marktes, zu beauftragen. Darüber hinaus behält sich NAKIVO das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit und von Zeit zu Zeit einzelne oder alle Produkte zu ändern oder die Veröffentlichung, den Vertrieb, den Verkauf oder die Lizenzierung einzelner oder aller Produkte ohne jegliche Haftung einzustellen.
2. BERÜCKSICHTIGUNG, BESTELLUNGEN UND LIEFERUNG. Der anfängliche Preis des Wiederverkäufers („Preis“) für die Produkte wird in einer späteren Produkt- und Preisvereinbarung nach Erhalt des Antrags des Wiederverkäufers festgelegt. Der Wiederverkäufer bestätigt, dass NAKIVO das Recht hat, jederzeit und von Zeit zu Zeit die Preise einzelner oder aller Produkte zu ändern. NAKIVO versendet die Produkte nach Annahme der schriftlichen Bestellung des Wiederverkäufers und nach vollständiger Bezahlung der Produkte durch den Wiederverkäufer, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Wiederverkäufer bezahlt die Produkte in U.S.-Dollar in sofort verfügbaren Mitteln mit einer Kreditkarte von Visa, MasterCard oder American Express oder per Überweisung oder auf eine andere Weise, der
NAKIVO zustimmen kann. Die Bestellungen werden über das Internet aus NAKIVOs Online-Lager verschickt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Wiederverkäufer für alle Kosten in Verbindung mit der Erfüllung dieses Vertrages verantwortlich. Der Wiederverkäufer zahlt für alle Frachtkosten, Versicherungen, Zölle und Steuern, die für den Kauf und Verkauf von Produkten durch den Wiederverkäufer anfallen. Der Wiederverkäufer stellt NAKIVO von jeglicher Verpflichtung zur Zahlung von gesetzlichen Arbeitgebersteuern, Quellensteuern, Sozialversicherungsabgaben und anderen Steuern, Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit der Leistung des Wiederverkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung sowie von sämtlichen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Prozesskosten), die sich daraus ergeben, frei und hält NAKIVO schadlos.
3. VERMARKTEN UND BEWERBEN VON PRODUKTEN
3.1 Werbung. Der Wiederverkäufer bemüht sich nach besten Kräften, die Produkte auf dem Markt zu vermarkten und bei den Endverbrauchern zu bewerben, unter anderem durch: (a) die Teilnahme des Wiederverkäufers an Messen, auf denen er für die Produkte wirbt, (b) die Aufnahme der Produkte in die Produktlisten und andere Marketingmaterialien des Wiederverkäufers, (c) die Werbung für die Produkte in Fachzeitschriften, Magazinen und anderen geeigneten Publikationen und (d) auf Wunsch von NAKIVO die Übersetzung und Verteilung von Pressemitteilungen und anderen Werbe- und Verkaufsmaterialien von NAKIVO auf dem Markt.
3.2 Marketingpraktiken. Der Wiederverkäufer wird den Vertrag jederzeit professionell und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und den von NAKIVO herausgegebenen Richtlinien erfüllen. Der Wiederverkäufer wird: (a) seine Geschäfte so führen, dass sie jederzeit ein positives Licht auf die Produkte und den guten Namen, den guten Ruf und die Reputation von NAKIVO werfen; (b) trügerische, irreführende oder unethische Praktiken vermeiden, die NAKIVO, den Produkten oder der Öffentlichkeit schaden bzw. schaden könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verunglimpfung von NAKIVO oder der Produkte; (c) keine falschen oder irreführenden Angaben in Bezug auf NAKIVO oder die Produkte machen; und (d) keine Angaben in Bezug auf NAKIVO oder die
Produkte machen, die im Widerspruch zu NAKIVOs Endnutzer-Lizenzvertrag für die Produkte, Werbematerialien und anderen von NAKIVO verteilten Unterlagen stehen, einschließlich aller in diesen Materialien enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.
3.3 Werbematerialien. Der Wiederverkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Name seines Unternehmens, seine Adresse, seine Telefonnummer und seine Website-Adressen in den von NAKIVO nach eigenem Ermessen festgelegten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien, einschließlich Produktliteratur und NAKIVO-Websites, aufgeführt werden. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann NAKIVO dem Wiederverkäufer Werbematerial zu den Produkten zur Verfügung stellen. Der Wiederverkäufer darf das Werbematerial für keine anderen Zwecke als für die Werbung und Verkaufsförderung der Produkte bei den Endverbrauchern auf dem Markt verwenden. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf der Wiederverkäufer keine von ihm erstellten Werbematerialien mit Bezug auf NAKIVO und die Produkte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NAKIVO verbreiten.
3.4 Genehmigungen, Lizenzen und Einhaltung von Gesetzen. Der Wiederverkäufer holt auf eigene Kosten alle Genehmigungen und Lizenzen ein, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich sind. Außerdem hält er bei der Erfüllung dieses Vertrages alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften ein. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, hält der Wiederverkäufer alle geltenden Exportgesetze ein. Ohne das Vorstehende einzuschränken, erklärt sich der Wiederverkäufer damit einverstanden, wissentlich keine Produkte in die Ländergruppen Q, S, W, Y oder Z, nach Afghanistan oder in die Volksrepublik China zu exportieren oder zu reexportieren, sofern keine vorherige Exportlizenz oder -genehmigung des US-Handelsministeriums vorliegt, wenn dies nach den US-Exportgesetzen oder -vorschriften erforderlich ist.
3.5 Datenschutz/Datenerfassung. Der Wiederverkäufer wird zu jeder Zeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um alle Endnutzerdaten, auf die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugreift oder die er verarbeitet, vor unbefugter oder unrechtmäßiger Nutzung, Offenlegung, Verarbeitung oder Veränderung zu schützen. Der Wiederverkäufer handelt nur auf Anweisung von NAKIVO in Bezug auf die Erfassung, Verwendung, Offenlegung und Verarbeitung solcher Endnutzerdaten, jedoch in jedem Fall in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften.
4. WIEDERVERKAUF VON PRODUKTEN. NAKIVO stellt dem Wiederverkäufer Kopien seiner Endnutzer-Lizenzverträge zur Verfügung. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, diese Verträge umgehend zu überprüfen und NAKIVO darüber zu informieren, welche Änderungen gegebenenfalls an den Endnutzer-Lizenzverträgen für den Weiterverkauf auf dem Markt vorgenommen werden sollten, um sicherzustellen, dass die Verträge den Anforderungen des lokalen Rechts auf dem Markt entsprechen und dass NAKIVO einen Schutz in Bezug auf Eigentumsrechte, Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß dem lokalen Recht hat, der mindestens so streng ist wie der Schutz des US-Bundesrechts (U.S. Federal Law) und die Gesetze des Staates Nevada. Der Wiederverkäufer kann den Endkunden die Produkte zu Preisen in Rechnung stellen, die er nach eigenem Ermessen festlegt.
Der Wiederverkäufer darf die Produkte ausschließlich durch den Verkauf von Paketen (Packages) vertreiben. Für die Zwecke dieser Vereinbarung ist ein „Paket“ (Package) ein physischer oder elektronischer Datenträger, der ein bestimmtes Produkt, die zugehörige Benutzerdokumentation und den Endnutzer-Lizenzvertrag von NAKIVO in der von NAKIVO für die Verwendung auf dem Markt geänderten Fassung enthält.
Die Beziehung zwischen dem Endnutzer und NAKIVO ist in dem jeweiligen NAKIVO Endnutzer-Lizenzvertrag festgelegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Wiederverkäufer hinsichtlich des Verhältnisses zwischen NAKIVO und dem Wiederverkäufer allein für die Bereitstellung von Kundensupport für die Endkunden im Markt verantwortlich. Der Wiederverkäufer benachrichtigt NAKIVO unverzüglich, wenn er nicht in der Lage ist, auf eine Anfrage des Endkunden effektiv zu reagieren.
5. EIGENTUM. Im Verhältnis zwischen NAKIVO und dem Wiederverkäufer sind und bleiben alle Rechte, Titel und Anteile an den Produkten und den zugehörigen NAKIVO Werbematerialien und Dokumentationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Dienstleistungsmarkenrechte, Geschäftsgeheimnisrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum, Eigentum von NAKIVO. Diese Gegenstände dürfen vom Wiederverkäufer nur in der hierin ausdrücklich erlaubten Weise verwendet werden. Der Wiederverkäufer darf keine Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Eigentumsvermerke, die in den Produkten, NAKIVOs Werbematerial und/oder der Dokumentation enthalten sind, entfernen, verändern oder anderweitig modifizieren.
6. VERTRAULICHE INFORMATION
6.1 Definition von „vertraulichen Informationen“. „Vertrauliche Informationen“ umfassen: (a) die Produkte; (b) alle persönlich identifizierbaren Daten oder Informationen über einen Endbenutzer; (c) alle Informationen, die NAKIVO dem Wiederverkäufer in welchem Format auch immer offengelegt hat, die entweder als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt angesehen werden können; (d) alle vom Wiederverkäufer erstellten Notizen, Auszüge, Analysen oder Materialien, bei denen es sich um Kopien oder abgeleitete Werke vertraulicher Informationen handelt oder aus denen vertrauliche Informationen abgeleitet oder anderweitig erkannt werden können; und (e) die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. zu den „vertraulichen Informationen“ gehören nicht die von NAKIVO erhaltenen Informationen, bei denen der Wiederverkäufer eindeutig durch schriftliche Beweise Folgendes belegen kann: (x) werden oder sind dem Wiederverkäufer durch einen Dritten bekannt, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung; (y) werden oder sind der Öffentlichkeit ohne Zutun oder Unterlassen des Wiederverkäufers allgemein bekannt; oder (z) werden vom Wiederverkäufer ohne Verwendung vertraulicher Informationen unabhängig entwickelt.
6.2 Pflichten des Wiederverkäufers. Der Wiederverkäufer verwendet die vertraulichen Informationen nur für die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigten Zwecke. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, wird der Wiederverkäufer keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben und alle vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen und behandeln, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung verwendet, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, wird der Wiederverkäufer ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NAKIVO keine Kopien der vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise verwenden, anfertigen oder anfertigen lassen. Für den Fall, dass der Wiederverkäufer gesetzlich zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist, wird er NAKIVO über die geforderte Offenlegung rechtzeitig informieren, sodass NAKIVO die Möglichkeit hat, Rechtsmittel einzulegen, mit NAKIVO bei der Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen zusammenarbeiten und die Offenlegung in einer Weise vornehmen, die den Schutz der vertraulichen Informationen vor weiterer Offenlegung maximiert.
7. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN, DIE DEM ENDBENUTZER GEGEBENENFALLS IN DEM GELTENDEN NAKIVO ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG GEWÄHRT WERDEN, ÜBERNIMMT NAKIVO KEINE WEITEREN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. NAKIVO LEHNT JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE AB UND SCHLIESST SIE AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER GEBRAUCH UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. KEINE PERSON IST BEFUGT, ANDERE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ODER DIE MEDIEN, AUF DENEN DIE PRODUKTE GELIEFERT WERDEN, ABZUGEBEN. DER WIEDERVERKÄUFER ÜBERNIMMT IM NAMEN VON NAKIVO KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DIE GESAMTHAFTUNG VON NAKIVO GEGENÜBER DEM WIEDERVERKÄUFER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IST, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, AUF DEN PREIS BESCHRÄNKT, DEN DER WIEDERVERKÄUFER FÜR DIE KOPIE DES PRODUKTS, DIE DEN GRUND FÜR DIE FORDERUNG DARSTELLT, BEZAHLT HAT. NAKIVO IST IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE SCHÄDEN,
STRAFSCHADENSERSATZ, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN IN VERBINDUNG MIT ODER AUS DIESER VEREINBARUNG (EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINNEN, NUTZUNG, DATEN ODER ANDEREN WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILEN) HAFTBAR, WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN NAKIVO ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND SELBST WENN EIN HIERIN VORGESEHENES AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9. SCHADLOSHALTUNG DURCH DEN WIEDERVERKÄUFER. Der Wiederverkäufer stellt NAKIVO von allen Ansprüchen, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Prozesskosten) Dritter frei, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Wiederverkäufers in Verbindung mit dieser Vereinbarung, auf Verstöße des Wiederverkäufers gegen diese Vereinbarung oder auf falsche Angaben des Wiederverkäufers in Bezug auf NAKIVO, die Produkte oder diese Vereinbarung zurückzuführen sind, unabhängig von der Form der Klage. Der Wiederverkäufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Ansprüche, Garantien oder Zusicherungen, die vom Wiederverkäufer oder seinen Vertretern oder Agenten gemacht werden und die von den Garantien abweichen, die NAKIVO in dem jeweiligen Endnutzer-Lizenzvertrag gewährt.
10. RECHTSVERLETZUNG. NAKIVO erklärt sich damit einverstanden, den Wiederverkäufer gegen alle Ansprüche oder Klagen zu verteidigen oder diese nach eigenem Ermessen beizulegen, die sich aus der Behauptung eines Dritten ergeben, dass die zulässige Nutzung eines Produkts durch den Endverbraucher ein US-Patent oder ein Urheberrecht verletzt, vorausgesetzt, NAKIVO hat die Kontrolle über die Verteidigung oder die Vergleichsverhandlungen und der Wiederverkäufer benachrichtigt NAKIVO unverzüglich über einen solchen Anspruch und leistet angemessene Unterstützung bei dessen Verteidigung. Im Falle einer solchen Behauptung einer Rechtsverletzung kann NAKIVO nach eigenem Ermessen dem Wiederverkäufer Ersatzprodukte zur Verfügung stellen, die die betroffenen Produkte im Bestand des Wiederverkäufers angemessen ersetzen. NAKIVO haftet nicht gemäß diesem Abschnitt, wenn die Rechtsverletzung aus den Aktivitäten des Wiederverkäufers resultiert, nachdem NAKIVO den Wiederverkäufer darüber informiert hat, dass NAKIVO in gutem Glauben davon ausgeht, dass die Aktivitäten des Wiederverkäufers zu einer solchen Rechtsverletzung führen werden. Das Vorstehende regelt die gesamte Haftung von NAKIVO in Bezug auf die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum.
11. NAKIVO SUPPORT. NAKIVO bietet dem Wiederverkäufer von Zeit zu Zeit technische Schulungen für die Produkte an, wenn der Wiederverkäufer dies in angemessener Weise verlangt, und zwar zu den jeweils geltenden Gebühren von NAKIVO für solche Schulungen. Alle Schulungen finden in den Geschäftsräumen von NAKIVO statt, es sei denn, NAKIVO stimmt nach eigenem Ermessen zu, Schulungen an einem anderen Ort anzubieten.
12. NAKIVO MARKEN. „NAKIVO Trademarks“ (Marken) bezeichnet alle Namen, Marken, Logos, Designs, Handelsaufmachungen und andere Markenbezeichnungen, die von NAKIVO in Verbindung mit seinen Produkten und Dienstleistungen verwendet werden. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung kann der Wiederverkäufer auf die Produkte mit den zugehörigen NAKIVO Marken verweisen, vorausgesetzt, dass ein solcher Verweis nicht irreführend ist und mit den von NAKIVO herausgegebenen Richtlinien übereinstimmt. Dem Wiederverkäufer werden keine Rechte, Titel oder Lizenzen an den NAKIVO Marken gewährt. Der Wiederverkäufer erkennt an und stimmt zu, dass jegliche Nutzung der NAKIVO Marken durch den Wiederverkäufer ausschließlich NAKIVO zugute kommt. Falls der Wiederverkäufer kraft Gesetzes oder auf andere Weise Rechte an NAKIVO Marken erwirbt, wird er diese Rechte unverzüglich und ohne Kosten für NAKIVO zusammen mit dem damit verbundenen Geschäftswert an NAKIVO abtreten.
13. BEZIEHUNG DER PARTEIEN. Diese Vereinbarung macht keine der Parteien zum Vertreter der anderen oder begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien, und keine der Parteien ist befugt, die andere in irgendeiner Weise zu verpflichten. Der Wiederverkäufer erkennt an und stimmt zu, dass seine Beziehung zu NAKIVO die eines unabhängigen Vertragspartners ist, und der Wiederverkäufer wird nicht in einer Weise handeln, die eine andere Beziehung als die eines unabhängigen Vertragspartners ausdrückt oder impliziert. NAKIVO und der Wiederverkäufer erkennen an und vereinbaren, dass (a) der Wiederverkäufer berechtigt ist, Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen als NAKIVO zu bewerben und zu verkaufen; (b) der Wiederverkäufer nicht verpflichtet ist, ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen von NAKIVO zu bewerben; und (c) die Entscheidung des Wiederverkäufers, seine geschäftlichen Bemühungen ganz oder teilweise auf die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens zu konzentrieren, allein im Ermessen des Wiederverkäufers liegt.
14. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
14.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien der anderen mindestens 60 Tage vor Ablauf der ursprünglichen oder einer etwaigen Verlängerungsfrist schriftlich mitteilt, dass sie keine Verlängerung wünscht.
14.2 Beendigung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann NAKIVO diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen und ohne Haftung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Wiederverkäufer kündigen. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung wegen eines wesentlichen Verstoßes gegen die Vereinbarung kündigen, der nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung, in der der Verstoß beschrieben wird, zur Zufriedenheit der nicht verletzenden Vertragspartei geheilt wird.
14.3 Wirksamkeit der Beendigung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung stellt der Wiederverkäufer jegliche Werbung, Vermarktung und den Weiterverkauf der Produkte ein. Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Produkte, die vom Wiederverkäufer vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung vertrieben wurden.
14.4 Keine Haftung für die Beendigung. Keine der Parteien haftet für Schäden, die sich aus der Beendigung dieser Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 14 ergeben. Der Wiederverkäufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass NAKIVO nicht für die Abhängigkeit des Wiederverkäufers von den Einnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich ist, und der Wiederverkäufer erklärt sich damit einverstanden, NAKIVO von allen Ansprüchen und Haftungen in Bezug auf die Einnahmen, Finanzprognosen oder den wirtschaftlichen Wert des Wiederverkäufers freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einer zulässigen Beendigung dieser Vereinbarung durch NAKIVO ergeben könnten.
14.5 Fortbestand. Das Erlöschen oder die Beendigung dieser Vereinbarung entbindet keine der Parteien von ihren Verpflichtungen, die sich vor dem Erlöschen oder der Beendigung aus dieser Vereinbarung ergeben. Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach der Beendigung oder dem Auslaufen dieser Vereinbarung bestehen.
15. ÜBERTRAGUNG. Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen des Wiederverkäufers aus diesem Vertrag können vom Wiederverkäufer ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NAKIVO abgetreten oder übertragen werden.
Jeder Versuch einer Abtretung, eines Untervertrags oder einer sonstigen Übertragung dieser Vereinbarung oder von Rechten oder Pflichten des Wiederverkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung ist nichtig und wird als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung betrachtet. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
16. MITTEILUNGEN. Alle im Rahmen dieses Vertrages erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und persönlich an die zu Beginn dieser Vereinbarung genannten Hauptgeschäftsadressen zugestellt werden oder per Einschreiben oder Rückschein mit vorausbezahltem Porto an die oben genannte Adresse oder an eine oder mehrere andere Adresse(n) geschickt werden, die von einer Partei der anderen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung mitgeteilt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann NAKIVO Änderungen von Preisen, Produktbeschreibungen, Bestellverfahren, Lieferverfahren und anderen routinemäßigen Ereignissen und Verfahren durch gedrucktes Material, E-Mail oder elektronische Newsletter bekannt geben.
17. HÖHERE GEWALT. NAKIVO haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Versäumnisse oder Verzögerungen auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, jede verspätete Sendung oder Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen.
18. GELTENDES RECHT, ANWALTSKOSTEN. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Nevada, U.S.A., und wird nach diesen ausgelegt und durchgesetzt. Die Parteien vereinbaren, dass Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nur vor den Bundes- oder Staatsgerichten des Staates Nevada eingeleitet werden können. Mit der Unterzeichnung und Aushändigung dieser Vereinbarung unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und erkennen sie in Bezug auf solche Klagen oder Verfahren an. Wird eine Klage oder ein Verfahren eingeleitet, so hat die obsiegende Partei Anspruch auf alle Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Auslagen, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, auf die die obsiegende Partei möglicherweise Anspruch hat.
DIESE VEREINBARUNG UNTERLIEGT WEDER DEM ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF NOCH DEN BESTIMMUNGEN DES ARTIKELS 2A DES EINHEITLICHEN HANDELSGESETZBUCHES, DESSEN ANWENDUNG AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WIRD.
19. BILLIGKEITSRECHTLICHER ANSPRUCH. Der Wiederverkäufer erkennt an, dass jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Vereinbarung, die eine unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen oder des geistigen Eigentums von NAKIVO zur Folge hat, zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden für NAKIVO führt, für den Schadensersatz keine angemessene Abhilfe wäre, und dass NAKIVO daher zusätzlich zu den ansonsten gesetzlich verfügbaren Rechten und Rechtsmitteln berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen angemessenen Rechtsbehelf zu beantragen, und dass der Wiederverkäufer hiermit auf das Recht verzichtet, von NAKIVO eine Kaution zu verlangen. Falls NAKIVO im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch den Wiederverkäufer, der eine unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen oder des geistigen Eigentums von NAKIVO zur Folge hat, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen gerechten Rechtsbehelf beantragt, erklärt sich der Wiederverkäufer damit einverstanden, in einem solchen Verfahren nicht zu behaupten, dass die Rechtsmittel von NAKIVO ausreichend wären. Wenn NAKIVO einen Rechtsbehelf einlegt, wird NAKIVO nicht daran gehindert, einen Rechtsbehelf einzulegen, und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass NAKIVO einen Rechtsbehelf gewählt hat.
20. GESAMTE VEREINBARUNG; VERZICHT. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt und beendet alle früheren mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen, Absprachen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von jeder der Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde geändert oder ergänzt werden. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt als durch eine Handlung oder Duldung einer der Parteien, ihrer Bevollmächtigten oder Angestellten abbedungen, sondern kann nur durch eine schriftliche Urkunde abbedungen werden, die von einem leitenden Angestellten der abbedungenen Partei unterzeichnet ist. Ein einmaliger Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf dieselbe Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit dar.
21. VERTRAGSSPRACHE. Dieser Vertrag wird in englischer Sprache geschlossen und ausgeführt. Der Einfachheit halber können die Parteien Übersetzungen in andere Sprachen verwenden. Im Falle eines Bedeutungsunterschieds zwischen der englischen Originalversion und einer Übersetzung davon ist die englische Originalversion maßgeblich.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichnenden Parteien durch Anklicken des Zustimmungsfeldes in der Online-Anwendung für Wiederverkäufer diese Vereinbarung mit dem Datum des Inkrafttretens der Genehmigung durch NAKIVO geschlossen.
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